Elterninformationen

 

 

 Lernzeit

Radfahrausbildung

Gesunde Sachen zum Vernaschen

 

Öffnungszeiten und Stundenraster

Stunde

Zeit

1. + 2.

08.00-09.30 Uhr

Hofpause

9.30–9.45 Uhr

Frühstückspause

9.45–10.00 Uhr

3.

10.00-10.45 Uhr

4.

10.50-11.35 Uhr

Hofpause

11.35–11.50 Uhr

5

11.50-12.35 Uhr

6.

12.40-13.25 Uhr

Wichtiger Hinweis:

Das Schulgebäude öffnet um 7.45 Uhr.

Auf dem Schulhof ist keine Aufsicht.

Bringen oder schicken Sie somit Ihr Kind

erst zu 7.45 Uhr in die Schule.

 

Bewegliche Ferientage im Schuljahr 20245/2025

 

28.02.2025

03. und 04.03.2025

30.05.2025

 

 

Elternanschreiben zum Schulbesuch bei Un
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Verhalten bei Unwettern und bei anderen extremen Wetterlagen

Elterninformation zum Schulbesuch

(Oktober 2022)

 

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

 

in der Vergangenheit wurden der Stadt Kaarst als Schulträger wiederholt Fragen zum Verhalten bei Unwettern und bei anderen extremen Wetterlagen (Schnee, etc.) gestellt.

 

Gerne möchten wir Sie hierzu bereits im Vorfeld über die gesetzlichen Regelungen bzw. Möglichkeiten aufklären.

 

Grundsätzlich hat die Sicherheit und Unversehrtheit aller Schülerinnen und Schüler oberste Priorität.

 

Basierend auf dem Runderlass 12-52 Nr.1 des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 15.10.2022 entscheiden Eltern im Falle des Auftretens eines unvorhersehbaren Grundes oder bei dem plötzlichen Eintritt extremer Wetterverhältnisse selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist.

 

Dies bedeutet, dass die Entscheidung bei solchen Ereignissen grundsätzlich Ihnen überlassen ist.

 

Die Entscheidung über eine Schließung der Schule wegen extremer Witterungsverhältnisse
liegt im Verantwortungsbereich des Schulträgers. Neben der Sicherheit des Schulgebäudes sowie des Schulgeländes ist auch die Schülerbeförderung sowie der notwendige Betreuungsbedarf bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

 

Sollte dem Schulträger oder der Schule im Vorfeld bekannt sein, dass eine Gefährdungslage eintreten könnte, entscheidet die Schulleitung gemeinsam mit den zuständigen Stellen für die Gefahrenabwehr über eine mögliche Schulschließung.

 

Grundsätzlich besteht eine Schulpflicht und die Schulöffnung ist der Regelfall. Der Schulträger oder die Schule werden Sie nur über eine Schulschließung informieren, welche sich auch von Entscheidungen in den Nachbarkommunen unterscheiden kann.

 

Individuell zu treffende Maßnahmen, wie beispielsweise eine vorzeitige Beendigung des Unterrichtes oder die Durchführung von Distanzunterricht, werden von der jeweiligen Schulleitung rechtzeitig angekündigt.

 

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen eine Handhabung für mögliche künftige Ereignisse gegeben zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez.

Marcel Stelzmann