Corona-Konzept

 

Astrid- Lindgren-Schule Corona-Konzept

basierend auf dem Handlungskonzept Corona des MSB, August 2022

(Stand: 09.09.2022)

 

Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts entspricht einem breit getragenen Willen aller am Schulleben Beteiligten. Wegen der nach wie vor nicht gebannten Infektionsgefahren durch SARS-CoV-2 muss diese Ausweitung des Schulbetriebs verantwortungsvoll erfolgen. Schulischer Präsenzbetrieb steigert zwangsläufig die Zahl der zwischenmenschlichen Kontakte.

Durch organisatorische Vorkehrungen der Schulen und Schulträger, insbesondere und vorrangig aber durch ein umsichtiges und vorsorgendes Verhalten aller Beteiligten, muss die Gefahr einer Übertragung des Virus minimiert werden.

Die jeweils aktuelle Fassung der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) ist Grundlage für das Konzept der schulischen Infektionsprävention.

Daneben bleibt die Beachtung der Empfehlungen zur Hygiene eine zentrale Schutzvorkehrung:

 

1. Empfehlungen zum Tragen einer Maske

a)   Das Tragen einer medizinischen oder einer

FFP2- Maske wird allen Schüler*innen sowie allen

in der Schule Beschäftigte als auch

Besuchern empfohlen.

b)   Für öffentlich zugängliche oder finanzierte

Verkehrsmittel, die für den Transport zur Schule

genutzt werden (Busse und Bahnen des öffentlichen

Nahverkehrs, Schülerbeförderung) schreibt die

Coronaschutzverordnung derzeit eine Maskenpflicht

vor. Dies gilt auch für den Transport durch den

Schülerspezialverkehr. Ausnahmen bestehen bei

Vorliegen von medizinischen Gründen und für Kinder

bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.

 

2. Testungen in der Schule

Testungen in der Schule werden nur ausnahmsweise durchgeführt, wenn bei Schüler*innen, die am selben Tag noch nicht getestet wurden, offenkundig typische Symptome einer Atemwegserkrankung vorliegen. Liegt dagegen eine schriftliche Bestätigung eines Erziehungsberechtigten vor, dass vor dem Schulbesuch am selben Tag zu Hause ein Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, wird auf den Test verzichtet. Bei einer offenkundigen deutlichen Verstärkung der Symptome im Tagesverlauf erfolgt eine erneute Testung in der Schule.

Bei einem negativen Testergebnis wird der Unterrichtsbesuch fortgeführt, während bei einem positiven Ergebnis die Quarantäneregelung eintritt.

 

3. Lehrkräfte und weitere Beschäftigte der Schule

Auch für Lehrkräfte und die weiteren Beschäftigten der Schule gilt das Angebot des eigenverantwortlichen Testens in der Schule bzw. zu Hause. Die Wiederbereitstellung von Masken durch den Schulträger unterstützt die Empfehlungen zum Tragen einer Maske im Schulgebäude.

 

4. Testungen zu Hause

Die Schüler*innen erhalten durch die Klassenlehrer*innen 5 Test Kits, um zu Hause anlassbezogene Selbsttests durchführen zu können.

Diese kommen zum Einsatz bei:

a)   leichten Erkältungssymptomen wie Halsschmerzen

und Schnupfen,

b)   engem Kontakt mit einer infizierten Person,

c)   weiteren COVID 19-Symptomen, die

einen Schulbesuch in Frage stellen.

Zu a):

War dieser Test negativ, tritt aber in den folgenden 24 Stunden keine deutliche Besserung der Symptome ein, sollte vor jedem Schulbesuch ein weiterer anlassbezogener Antigenselbsttest zu Hause durchgeführt werden (bis Besserung eintritt). Sofern der Antigenselbsttest in diesen Fällen jeweils negativ ist, steht dem regulären Schulbesuch trotz leichter Symptome nichts im Wege.

Zu b):

Sofern eine haushaltsangehörige Person oder eine enge Kontaktperson mit COVID-19 infiziert ist, wird auch Personen ohne Symptome empfohlen, zwischen dem dritten und fünften Tag der Infektion der/des Haushaltsangehörigen oder der engen Kontaktperson täglich, vor Schulbeginn, einen Antigenselbsttest durchzuführen. Bei negativem Testergebnis ist ein Schulbesuch vertretbar. Die Erziehungsberechtigten unterrichten die Schule formlos über das negative Ergebnis.

 

5.  Quarantäneregelungen:

Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung besteht für Personen mit positivem Selbsttestergebnis weiterhin die Verpflichtung sich zu isolieren und sich einem Bürgertest oder einem PCR-Test zu unterziehen.

Eine Quarantäne durch eine so nachgewiesene COVID 19-Infektion kann auf folgende Weise beendet werden:

·  nach 5 Tagen durch eine Freitestung per negativem Bürgertest

·   nach 10 Tagen ohne erfolgreiche Freitestung

Die Quarantäneverpflichtung für Kontaktpersonen entfällt. Hier gilt die Empfehlung des eigenverantwortlichen Selbsttests nach dem Kontakt.

 

6. Lüften und Hygienehinweise

Das regelmäßige Lüften während des Unterrichts als auch Querlüften (im mindestens 20 Minutenturnus für eine Dauer von 5 Minuten) und in den Pausen ist nach wie vor unverzichtbar. Die in allen Klassenräumen vorhandenen CO2-Messgeräte können auf einen mangelnden Luftaustausch hinweisen und daher die Wahl der richtigen Lüftungsintervalle unterstützen. Es wird empfohlen, die Türen und Fenster während des Unterrichts offen zu halten.

Betreten Gäste den Verwaltungstrakt, sollten sich diese vorher die Hände mit dem vor dem Verwaltungstrakt angebrachten Desinfektionsspender desinfizieren.

Ein gründliches und regelmäßiges Waschen der Hände ist weiterhin notwendig und in der Regel auch ausreichend. Ein entsprechender Hinweis (s.U) für das korrekte Waschen der Hände hängt in jedem Klassenraum, in Nähe des Waschbeckens, aus. Bei Einhaltung der vorgenannten Empfehlungen müssen Hände nicht zusätzlich mit Handdesinfektionsmitteln behandelt werden. Des Weiteren ist die Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch) unabdingbar. Wenn möglich, sollt die Abstandsreglung im Schulalltag umgesetzt werden. So bewegen wir uns im unserem Schulgebäude bzw. auf den Fluren/Treppen immer rechtsseitig, um enge Kontakte zu vermeiden. Auf alle notwendigen Hygienehinweise werden die Schüler*innen regelmäßig im Unterrichtsalltag hingewiesen.

 

Aushang „Richtig Hände waschen“ in den Klassen

 

 

 

09.09.2022 gez. A. Lames (stellv. Schulleitung)